Was darf eine selbständige Bilanzbuchhalterin?

Ich bin berechtigt zur

 

. Führung von Buchhaltungen und Lohnverrechnungen für Betriebe und der Einnahme- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl.. Nr. 400/1988,

 

. Erstellung der Abschlüsse bzw. Bilanzen nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 in Verbindung mit § 221 Abs. 4, 6 und 7 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897 festgesetzten Merkmale,

 

. Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung als Bote

 

. Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof,

 

. Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber Abgabenbehörden des Bundes, sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen

 

in Bearbeitung !!!