Ich bin berechtigt zur
. Führung von Buchhaltungen und Lohnverrechnungen für Betriebe und der Einnahme- und Ausgabenrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl.. Nr. 400/1988,
. Erstellung der Abschlüsse bzw. Bilanzen nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 in Verbindung mit § 221 Abs. 4, 6 und 7 des
Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897 festgesetzten Merkmale,
. Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung als Bote
. Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem
Verwaltungsgerichtshof,
. Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber Abgabenbehörden des Bundes, sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen
in Bearbeitung !!!